Zusatzuntersuchungen in der Schwangerschaft

Zusätzlich zu den Standarduntersuchungen bieten wir Ihnen, um die Sicherheit für Sie und Ihr Baby zu erhöhen, noch folgende weitere Leistungen als eigenverantwortliche Gesundheitsleistung (IGeL) an:

Ultraschalluntersuchungen

Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen zur frühzeitigen Feststellung fetaler Entwicklungsstörungen oder Durchblutungsverminderung der mütterlichen und kindlichen Gefäße.

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Toxoplasmose-Immunstatus

Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die häufig ohne Krankheitszeichen verläuft. Sie wird durch Katzenkot oder den Verzehr von ungenügend erhitztem Fleisch oder verunreinigten Lebensmitteln übertragen. Die Erkennung einer Erstinfektion mit Toxoplasmose ist vor allem in der Schwangerschaft von hoher Bedeutung: Eine unerkannte Infektion kann kindliche Fehlbildungen v.a. des Gehirns, eine Fehl- oder Totgeburt bedeuten.

Je nach Immunstatus werden gewisse Vorsichts- oder Verhaltensmaßnahmen notwendig und es können weitere Kontrolluntersuchungen im 8-12 Wochenintervall notwendig werden. Durch eine zielgerichtete Antibiotikatherapie können Folgeschäden vermieden oder zumindest abgemildert werden.

CMV-Immunstatus

Eine Infektion mit dem Cytomegalievirus kann bei fehlendem Immunstatus zu schweren Fehlbildungen des Kindes bis hin zu Tot- oder Fehlgeburt führen. CMV wird durch Speichel oder Urin übertragen, die Erkrankung häufig symptomarm oder mit unspezifischen Beschwerden.

Auch hier gelten bei fehlendem Schutz gewisse Vorsichtsmaßnahmen, über die wir Sie selbstverständlich informieren.

Parvo-B19-Immunstatus (Ringelröteln)

Eine Infektion mit Ringelröteln kann eine Anämie des Neugeborenen zur Folge haben. Die Übertragung erfolgt als Tröpfcheninfektion. Bei Erwachsenen bleibt der typische girlandenförmige Ausschlag manchmal aus.

Varizellen-Immunstatus

Eine Varizelleninfektion in der Frühschwangerschaft kann zu Fehlbildungen beim ungeborenen Kind und zu einer Fehlgeburt führen. Bei unbekanntem Varizellen-Immunstatus und Kontakt zu an Windpocken Erkrankten, sollte schleunigst der Immunstatus geklärt werden.

B-Streptokokken

Bei diesem Abstrich ab der ca. 36. Schwangerschaftswoche wird vaginal und rektal der Nachweis von B-Streptokokken überprüft. B-Streptokokken können beim Neugeborenen schwere Infektionen (Neugeborenen-Sepsis) auslösen. Durch eine rechtzeitige Antibiotikagabe unter der Geburt kann vermieden werden, dass sich Ihr Kind mit den B-Streptokokken infiziert.

Blutzuckerbelastungstest (OGTT)

Statt des Vortests, der im Falle eines auffälligen Ergebnisses den Blutzuckerbelastungstest nach sich zieht, können Sie diesen „großen Zuckertest“ auch direkt durchführen lassen. Wir entnehmen Ihnen im Abstand von 2 Stunden drei Mal Blut aus der Vene: nüchtern, eine und zwei Stunden nachdem Sie eine glukosehaltige Lösung getrunken haben.

(Für den Vortest, der von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird, müssen Sie nicht nüchtern sein.)