Schwangerschaftsvorsoge

Ziel der Schwangerschaftsvorsorge ist es, Sie und Ihr Kind gesund durch die Schwangerschaft zu begleiten und mögliche Erkrankungen oder auftretenden Komplikationen so früh wie möglich zu erkennen. Hierfür gibt es spezielle Richtlinien, die uns das Mindestmaß an Vorsorge in Ihrer Schwangerschaft vorgeben, die sogenannten Mutterschaftsrichtlinien.

Inhalt der Mutterschaftsrichtlinien
  • Blutdruck-, Urin- und Gewichtskontrollen
  • Laboruntersuchungen: Bestimmung der Blutgruppe inkl. Rhesusfaktor, Blutbild, Antikörpersuchtest, Bestimmung des Rötelntiters, Luessuchreaktion, Hepatitis B-Titer und auf Wunsch auch ein HIV-Test
  • Drei Ultraschalluntersuchungen sind von den Krankenkassen vorgesehen:
    I. Screening: 9.-12. Schwangerschaftswoche
    II. Screening: 19.-22. Schwangerschaftswoche
    III. Screening: 29.-32. Schwangerschaftswoche
  • Vortest auf Schwangerschaftsdiabetes zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche
  • ggf. Wehenschreiber (Tokogramm) ab der 20. Schwangerschaftswoche
  • Kontrolle der kindlichen Herztöne ab der 28. Schwangerschaftswoche (CTG)
Mögliche weitere Untersuchungen
  • NIPT = Nichtinvasiver Pränataltest: Aus mütterlichem Blut können Bestandteile der kindlichen DNA herausgefiltert und auf das Vorliegen von Trisomie 13, 18 und 21 untersucht werden. Dieser Test soll die Rate an invasiver Diagnostik wie Nabelschnur- und Fruchtwasserpunktionen verringern. Nicht immer ist dieser Test (allein) sinnvoll. Gerne beraten wir Sie über Ihr individuelles Risikoprofil und eventuell besser geeignete Alternativen.
  • NIPT zur fetalen Rhesusbestimmung: Bei Rhesus-negativen Müttern kann im Rahmen einer Blutentnahme ab der 10. Schwangerschaftswoche der fetale Rhesusfaktor bestimmt werden. Hat Ihr Kind genau wie Sie eine Rhesus-negative Blutgruppe, kann im Schwangerschaftsverlauf auf die Anti-D-Prophylaxe verzichtet werden.

Häufig gestellte Fragen zum Thema:
Schwangerschaftsvorsorge

Wie häufig muss ich in der Schwangerschaft zum Frauenarzt?

Das hängt ganz davon ab, wie es Ihnen geht und welchen Verlauf Ihre Schwangerschaft nimmt. In unkomplizierten Fällen, finden die Vorsorgetermine zu Anfang der Schwangerschaft in etwa alle 4 Wochen statt. Zum Ende der Schwangerschaft verkürzen sich die Intervalle und wir begrüßen Sie alle zwei oder sogar jeder Woche in unserer Praxis. Wenn ihr Baby nach dem errechneten Geburtstermin noch nicht geboren wurde, sehen wir uns sogar mehrfach in der Woche!

Kann ich eine Begleitperson mit zum Ultraschalluntersuchung bringen?

Gerne können Sie Ihren Partner mit zu der geplanten Ultraschalluntersuchung bringen. So können Sie gemeinsam über die Entwicklung Ihres Kindes staunen.

Kann ich eine Begleitperson mit zum Ultraschalluntersuchung bringen?

Gerne können Sie Ihren Partner mit zu der geplanten Ultraschalluntersuchung bringen. So können Sie gemeinsam über die Entwicklung Ihres Kindes staunen.

Ich möchte keine Blutuntersuchung in der Schwangerschaft/ ich möchte nicht so oft zum Arzt. Muss ich jede Untersuchung wahrnehmen?

Wir empfehlen Ihnen dringend sich an den zeitlichen Rahmen und den Inhalt der Mutterschaftsrichtlinien zu halten. Nur so können wir Sie und Ihr Kind bestmöglich begleiten. Allerdings entscheiden Sie selbst, welche Untersuchungen Sie wünschen oder ablehnen. Wir betreuen Sie trotzdem im Rahmen unserer Möglichkeiten und begleiten Sie durch die Schwangerschaft.